Online Rechnung ab 01.01.2021.
Änderung von online Rechnungsdatenreport ab 01. Januar 2021
Ab dem 01. Juli 2020 müssen alle Ausgangsrechnungen beim dem Ungarischen Steueramt gemeldet werden, die von einem Steuersubjekt einem anderen inländischen Steuersubjekt, über ein in Inland geleistetes Geschäft ausgestellt wurden, unabhängig von der Summe der Mehrwertsteuer der Rechnung.
Ab dem 1. Januar 2021 muß Datenauskunft über fast alle Ausgangsrechnungen auf der elektronischen Datenfläche des Ungarischen Steueramtes geleistet werden, auch über die Rechnungen, die für nicht ungarische Steuersubjekte (zB. Privatperson) und für ausländische Personen ausgestellt wurden. Ausnahmen sind Leistungen von Telekommunikation, Rundfunk und audiovisuellen Medien, bzw. elektronische Leistungen (sogenannte ferne Dienstleistungen), wo der Leistungsort ein anderer Mitgliedstaat der EU ist, Steuerzahlungspflicht wird laut der speziellen Regelung über ferne Dienstleistungen der ART. (Gesetz über die Steuerordnung) geleistet.
Wichtiger Vorschrift ist, daß bei den ausgestellten Rechnungen, die für natürliche Personen, die nicht Steuersubjekte sind, ausgestellt werden, müssen die Rechnungen den Namen und die Adresse des Leistungsempfängers weiterhin erhalten, aber diese Daten dürfen nicht zum Steueramt weitergeleitet werden.
Online Rechnung: Änderung von Interface Spezifikation und XSD Schema ab 01. Januar 2021
Ab dem 1. Januar 2021 muss das XSD der Version 3.0 auf dem Online-Rechnungssystem angewendet werden. Mit dieser Änderung bekommen die Firmen auch 3 Monate Zeit für das Testen, also bis Ende März gibt es keine Sanktionen. Die neue Version und die Dokumente dazu sind ab dem 7. Dezember 2020 auf dem folgenden homepage zu erreichbar: https://onlineszamla.nav.gov.hu/dokumentaciok