Newsletter_ausländische_Bankkonten_2018_DE

Anmeldungspflicht von ausländischen Bankkonten
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass ab dem 1. Januar 2018 neue Gesetze über
die Steuerordnung gültig sind. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass die Gesellschaften
alle Ihre im Ausland geführten Bankkonten (inkl. Bankname und Eröffnungsdatum) bei
dem Nationalen Steueramt bis 31. Januar 2018 anmelden müssen.
Später müssen alle Änderungen innerhalb von 15 Tagen gemeldet werden.
Beim Mangel dieser Anmeldung kann eine Strafe erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie im Gesetz über Steuerordnung (Gesetz Nr. CL von 2017)
Anhang 1. und Übergangsordnung §271. Abs. 16.