Prozentsatz der Sozialen Beitragsteuer, bzw. der Kleinunternehmensteuer ab dem 01.01. 2018
Am 23. November 2017 wurde das Gesetz CLVI. von 2017 über die Senkung der sozialen Beitragsteuer und über die Modifizierung der damit zusammenhängenden Gesetzte im Ungarischen Gesetzblatt verkündet.
Laut dessen wird ab 01.01.2018 der Prozentsatz
- der sozialen Beitragsteuer (ungarische Verkürzung: Szocho),
- des Gesundheitsbeitrages (ungarische Verkürzung: EHO),
- und des vereinfachten öffentlichen Abgabenbeitrags (ungarische Verkürzung: ekho)
von dem jetztigen 22% auf 19,5% gesenkt.
Der Prozentsatz der Kleinunternehmensteuer (ungarische Verkürzung: KIVA) wurde laut dem Gesetz CXLVII. von 2012 (über die Steuer der kleinsteuerzahlenden Unternehmen und über die Kleinunternehmensteuer) von 14% auf 13% gesenkt.
Die Veränderung des Mindesteinkommens zeigt die folgende Tabelle:
01.01-31.12.2017 | 01.01-31.12.2018 | |
Bruttowert des Mindesteinkommens | 127.500 | 138.000 |
Garantiertes Lohnminimum* | 161.000 | 180.500 |
*bei einem Arbeitskreis, wo ein mittelstufiger Schulabschluss oder eine mittelstufige Fachausbildung nötig ist.