Änderung der Gewerbesteuer 01.2021
Vorübergehende Senkung der Gewerbesteuer für das Jahr 2021
Laut Regierungserlass 639/2020 und 640/2020, erschienen am 22. Dezember 2020, senkt die Regierung für einen erheblichen Kreis des Sektors KKV (Klein- und Mittelunternehmen) die Gewerbesteuer für das Jahr 2021 auf 1% dort, wo in dem Erlass der Selbstverwaltung das Steuerprozent für das im 2021 beendenden Jahr höher als 1% ist. Ziel ist die Milderung der nationalwirtschaften Einflüssen der covid-Weltepidemie.
Diese Möglichkeit ist für Unternehmen, die den Beschränkungen des Gesetztes XXXIV. von 2004, des sogenannten KKV- Gesetzes (Klein- und Mittelunternehmen) wie folgt entsprechen:
- statt der Werte des Paragraphs 3. Absatz (1) Punkt b) (mit den verbundenen und Partnergesellschaften zusammen gezählter Wert) darf der Netto Umsatz oder die Bilanzhauptsumme die 4 Milliarden HUF nicht überschreiten, und
- die Zahl der Beschäftigten ist unter 250 (auch hier laut Gesamtdaten).
Die Unternehmen, die dieses gesenkte Steuerprozent in Anspruch nehmen möchten, müssen bis 25. Februar 2021 zu dem zuständigen Steueramt der Selbstverwaltung eine Erklärung darüber einreichen, daß sie den Bedingungen entsprechen.
Darüber hinaus gibt es gewisse ausschliessenden Kriterien (zB. Unternehmen, die die obere Grenze der vorübergehenden Unterstützungen erreichen), im Bezug dieser nehmen Sie bitte den Kontakt mit uns auf.